Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen
Version: 3.1 | Gültig ab: 1. Februar 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Handelsgericht Arbitrage gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie regeln die Erbringung von Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, Schlichtung und verwandten Beratungsdienstleistungen.
1.2 Vertragspartner
Vertragspartner ist Handelsgericht Arbitrage, eine spezialisierte Institution für alternative Streitbeilegung mit Sitz in der Schweiz. Die Geschäftsführung obliegt Dr. Magnus Kellerhals als geschäftsführendem Partner.
1.3 Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mandantschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB der Mandantschaft die Dienstleistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Dienstleistungsumfang
ICC Arbitration
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit nach ICC-Regeln
SCAI Arbitration
Schweizerische Schiedsgerichtsbarkeit nach SCAI-Verfahrensordnung
Mediation
Professionelle Mediation und Schlichtungsverfahren
2.1 Leistungserbringung
Unsere Dienstleistungen umfassen die komplette Abwicklung von Schiedsverfahren, die Durchführung von Mediationen, rechtliche Beratung in Streitangelegenheiten sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Konfliktlösungsstrategien. Die konkrete Leistung wird im jeweiligen Mandatsvertrag spezifiziert.
2.2 Beratungsstandards
Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach den höchsten professionellen Standards der schweizerischen Anwaltschaft und internationalen Best Practices der Schiedsgerichtsbarkeit. Alle Leistungen erfolgen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden Berufs- und Standesregeln.
§ 3 Vertragsschluss und Mandatserteilung
3.1 Mandatsannahme
Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme zustande. Diese kann schriftlich, elektronisch oder durch Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Unverbindliche Kostenvoranschläge und Erstberatungen begründen noch kein Mandatsverhältnis.
3.2 Interessenkonflikte
Wir prüfen vor Mandatsannahme sorgfältig mögliche Interessenkonflikte. Bei Vorliegen eines Interessenkonflikts können wir das Mandat nur übernehmen, wenn alle betroffenen Parteien nach umfassender Aufklärung schriftlich einwilligen oder der Konflikt anderweitig lösbar ist.
3.3 Mandatsumfang
Der Umfang des Mandats wird im Mandatsvertrag konkret definiert. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei unklarem Mandatsumfang werden wir Sie umgehend kontaktieren und Klärung herbeiführen.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1 Honorarvereinbarung
Unsere Honorare richten sich nach dem Aufwand, der Schwierigkeit des Falls, der Bedeutung der Angelegenheit und dem erzielten Ergebnis. Wir berechnen grundsätzlich Zeithonorare, können aber auch pauschale Vergütungen oder Erfolgsvereinbarungen treffen.
4.2 Stundensätze
Senior Partner
CHF 580 - 750 pro Stunde
Partner
CHF 450 - 580 pro Stunde
Senior Associate
CHF 320 - 450 pro Stunde
Associate
CHF 220 - 320 pro Stunde
4.3 Auslagen und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden Auslagen und Nebenkosten gesondert berechnet. Dazu gehören Schiedsgerichtskosten, Gutachterkosten, Reisekosten, Kopien, Telekommunikation und andere mandatsbezogene Aufwendungen.
4.4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei umfangreichen Mandaten können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Verzugszinsen betragen 5% p.a. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Pflichten der Mandantschaft
5.1 Mitwirkungspflichten
Die Mandantschaft ist verpflichtet, uns alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen der Sach- oder Rechtslage sind unverzüglich zu melden.
5.2 Vollmachten und Weisungen
Erforderliche Vollmachten sind rechtzeitig zu erteilen. Weisungen der Mandantschaft müssen klar und eindeutig sein. Bei unklaren oder rechtswidrigen Weisungen werden wir um Klarstellung bitten oder das Mandat kündigen.
5.3 Kostenvorschüsse
Auf Verlangen sind angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen zu leisten. Bei Nichtzahlung verlangter Vorschüsse können wir die Tätigkeit einstellen, bis der Vorschuss geleistet wird.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Anwaltliche Schweigepflicht
Wir unterliegen der gesetzlichen anwaltlichen Schweigepflicht und behandeln alle uns anvertrauten Informationen streng vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort.
6.2 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Mandatsbearbeitung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details regelt unsere separate Datenschutzerklärung.
6.3 Informationsweitergabe
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder soweit dies zur Mandatserfüllung erforderlich ist (z.B. an Schiedsgerichte, Gutachter oder externe Berater unter entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarungen).
§ 7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Haftungsumfang
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
7.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist pro Schadensfall auf CHF 2 Millionen begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
7.3 Versicherungsschutz
Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Millionen pro Versicherungsfall. Die Versicherungsbedingungen können auf Anfrage eingesehen werden.
§ 8 Mandatsbeendigung
8.1 Ordentliche Kündigung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigungsfrist von 30 Tagen ist einzuhalten, sofern nicht anders vereinbart.
8.2 Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, Interessenkonflikten oder erheblichen Pflichtverletzungen.
8.3 Folgen der Beendigung
Nach Mandatsbeendigung sind offene Honorare und Auslagen zu bezahlen. Mandatsunterlagen werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert oder auf Wunsch an die Mandantschaft oder einen Nachfolgeanwalt herausgegeben.
§ 9 Streitbeilegung und anwendbares Recht
9.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Soweit anwendbar, gelten die Standesregeln der schweizerischen Anwaltschaft.
9.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist unser Geschäftssitz in der Schweiz. Wir sind berechtigt, die Mandantschaft auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Alternative Streitbeilegung
Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis können auf Wunsch einer Partei durch Mediation oder Schiedsverfahren nach SCAI-Regeln beigelegt werden. Dies entspricht unserem Verständnis von praxisorientierter Konfliktlösung.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
10.2 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 30 Tagen widersprochen wird.
10.3 Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation kann auch elektronisch erfolgen. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie in den Bereich der Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt sind. Für vertrauliche Inhalte verwenden wir verschlüsselte Kommunikationswege.
Haben Sie Fragen zu unseren AGB?
Gerne erläutern wir Ihnen alle Bestimmungen und beantworten Ihre Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen.
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